Die Geschichte von den Miethaien
In ganz Deutschland steigen die Mieten und dies betrifft nicht nur Berlin, München oder Düsseldorf. Heute möchte ich einmal meine Kollegin Frau Birgit Heinen, Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, zu dieser Thematik kurz befragen:
Der Ruf nach dem Gesetzgeber im Hinblick auf wirksame Maßnahmen gegen steigende Wohnraummieten wird immer lauter. Finden Sie das ok? Es gibt schon lokal wirkende Mietpreisbremsen in ganz Deutschland. Diese betreffen bestehenden Wohnraum; die aktuellen Miethöhen sollen möglichst eingefroren werden.
Was ist mit Neubauwohnungen?
Bei Neubauwohnungen wird übersehen, dass der Vermieter häufig selbst durch hohe Baukosten eine eigene Refinanzierung über die Miete benötigt. Der Gesetzgeber hat für Neubauwohnungen keine Mietpreisbremse vorgesehen, um Investitionen von Vermietern nicht zu behindern. Gleiches gilt für Bestandswohnraum, der umfangreich saniert wurde.
Der Begriff des Miethai ist für mich völlig unqualifiziert, so Birgit Heinen. Denn stets muss die gesamte Situation differenziert und sachlich beurteilt werden. Mietwucher gemäß dem Strafgesetzbuch bzw. Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz liegen nur unter eng definierten gesetzlichen Voraussetzungen vor, die nur in wenigen Ausnahmefällen erfüllt sind.
Und dann gibt es ja auch noch das Problem der Betriebskosten. Frau Heinen, was ist mit der sogenannten „zweiten Miete“, die die Mieter zusätzlich belastet?
Die Betriebskosten hat der Vermieter nur sehr eingeschränkt im Griff; hier sind es vor allem der Bund, die Länder und die Gemeinden, die für eine starke Erhöhung dieser mittelbaren Mietkosten verantwortlich sind.
Fazit: Die gesamte Problematik ist eine Mixtur aus rechtlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten. Es gibt nicht den einen „bösen Vermieter“. Wohl sind der Vermieter und der Mieter gut beraten, rechtzeitig beim Fachanwalt für Mietrecht Rat einzuholen, um fachliche Fehler zu vermeiden.
Vielen Dank, Frau Heinen, für ihre Ausführungen.